Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND AUSSCHREIBUNG FÜR »KUNSTPREIS OSNABRÜCK 2024«

 

TRÄGER UND FÖRDERER
Der Museums- und Kunstverein Osnabrück e.V. schreibt 2024 den 5. Kunstpreis Osnabrück aus. Der Kunstpreis wird maßgeblich gefördert von der
Sievert Stiftung für Wissenschaft und Kultur.


PREISE

Hauptpreis 10.000 Euro
Förderpreis 2.000 Euro
Die Preisträger*innen erhalten das Preisgeld nach der Preisverleihung.


TEILNAHME

Zum Wettbewerb sind alle Künstler/innen zugelassen, die ihren Wohn- oder Arbeitsort innerhalb der Stadt- und Landkreisgrenze Osnabrücks nachweisen können. Die mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Kunstverein oder einem Verbund von Künstlern/Künstlerinnen in Stadt und Landkreis Osnabrück berechtigt ebenfalls zur Teilnahme.


BEWERBUNG

  • Der Bewerbungszeitraum läuft vom 25. August bis zum 27. Oktober 2023. Werke aus den Gattungen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Installation und visuelle Medien sind zur Bewerbung zugelassen. Es gibt keine thematische Vorgabe.
  • Es sind max. 3 Arbeiten einer Künstlerin/eines Künstlers/einer Künstlergemeinschaft zur Bewerbung zugelassen. Die eingereichten Arbeiten müssen in den Jahren 2020, 2021, 2022 oder 2023 entstanden sein.
  • Jedes Kunstwerk darf nur ein Mal zur Bewerbung des Kunstpreis Osnabrück eingereicht werden.
  • Die Werke müssen während der Kunstausstellung vom 11. Februar 2024 bis 26. Mai 2024 gezeigt werden können.
  • Die eingereichten Kunstwerke dürfen ein Gewicht max. 100 kg pro qm nicht überschreiten. Dies gilt für jeweils ein Objekt. Mehrteilige Objekte sind zugelassen. Eine statische Prüfung wird sich vorbehalten.  Für die Ausstellung gewünschte Podeste müssen mitgebracht werden.
  • Die eingereichten Arbeiten können zum Verkauf angeboten werden. Der Kaufpreis (= Versicherungswert) für jedes Werk ist separat im Bewerbungsformular anzugeben. Die Verkaufsabwicklung übernimmt der/die Künstler/in selbst nach Ende der Kunstpreis-Ausstellung.
  • Mit der Absendung des Bewerbungsformulars erklären die Bewerber/innen, dass sie die Schöpfer der Werke sind, diese eigenhändig geschaffen haben und dass die Werke frei von Rechten Dritter sind.


BEWERBUNGSUNTERLAGEN

  • Die Bewerbung ist ausschließlich in elektronischer Form über das digitale Bewerbungsformular auf der Website www.muk-kunstpreis.de möglich.
  • Bilddateien können im Format jpg mit einer max. Größe von 3 MB je Motiv hochgeladen werden. Dateinamen sollen aus Künstlername_Titel_Ordnungsnummer bestehen
 (z.B. Mustermann_Musterbild_01).
  • Um Videos einreichen zu können, müssen diese auf einer externen Datenbank 

    (z.B. eigene Website, Vimeo oder andere) hinterlegt und über einen Browser aufrufbar sein. Zur Einsendung der Videos ist der Link zum entsprechenden Video im Online-Bewerbungsformular anzugeben.
  • Alle Bewerber/innen erhalten eine digitale Bestätigung über den Eingang ihrer Bewerbung.
  • Mit dem Hochladen der Inhalte erklären die Teilnehmer/innen, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Das bedeutet, dass die Inhalte entweder von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen selbst stammen oder den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die erforderlichen Einwilligungen der Urheber/innen sowie der auf Bildern oder Videos abgebildeten Personen vorliegen. Die Teilnehmer/innen stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Inhalten entstehen, die die Teilnehmer/innen bereitgestellt haben.


NUTZUNGSRECHTE

  • Die Kunstwerke, die für den Kunstpreis Osnabrück eingereicht werden, bleiben Eigentum der Künstlerin/des Künstlers.
  • Die Teilnehmer/innen gewähren mit der Bewerbung dem Museums- und Kunstverein Osnabrück e.V. das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte, kostenfreie und übertragbare Nutzungsrecht an den Kunstwerken.
    Die Teilnehmer/innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre eingereichten Kunstwerke sowie Darstellungen dieser (Fotos u.ä.) vom Veranstalter in Online- und Offline-Medien (u.a. Print) auch für wirtschaftliche Zwecke genutzt, verbreitet und auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden können.

    Das dem Veranstalter übertragene Nutzungsrecht umfasst auch die gelegentliche Bearbeitung des Werkes bzw. der Fotos des Kunstwerks, wie zum Beispiel die Einfärbung der Werke in den Farben des Corporate Designs des Veranstalters.
  • Die eingereichten Daten der Bewerber/innen, die nicht zu den Finalisten/innen gewählt werden, werden nach Ende der Kunstpreis-Ausstellung mit Ausnahme der Kontaktdaten sowie der E-Mail Adresse gelöscht.


JURY

Die Jury ist mit 5 Jurymitgliedern besetzt. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Jurymitglieder anwesend sind. Die Jurymitglieder entscheiden ausschließlich nach qualitativen Gesichtspunkten und nominieren aus den Bewerbern/Bewerberinnen die Finalisten/innen der Kunstpreis-Ausstellung im Kulturgeschichtlichen Museum. Aus dem Kreis der Finalisten/innen wählt die Jury nach Eröffnung der Kunstpreis-Ausstellung die Preisträger/innen.


KATALOG
Die Werke aller Finalisten/innen werden in einem Katalog veröffentlicht. Die Teilnehmer/innen des Finales sind mit der Publizierung ihrer Werke einverstanden und liefern für den Katalog ein Porträtfoto und eine kurze tabellarische Darstellung ihres künstlerischen Werdegangs. Alle Teilnehmer/innen erteilen bereits mit der Bewerbung ihr Einverständnis hierzu. Die Finalisten/innen stellen dem Museums- und Kunstverein Osnabrück e.V. druckfähige Bilddaten (im JPG oder TIFF Format) ihrer Werke zur Verfügung. Mindestgrößen sind z.B. bei 300 dpi mindestens 2500 x 3500 Pixel (ca.-Werte).


AUSSTELLUNG

  • Die Ausstellung der Finalisten/innen findet im Museumsquartier Osnabrück, Kulturgeschichtliches Museum, vom 11. Februar 2024 bis 26. Mai 2024 statt.
  • Das Datum der Preisverleihung wird noch bekanntgegeben.
  • Die Werke der Finalisten/innen sind während des Auf- und Abbaus im Museum und während der Laufzeit der Ausstellung versichert. Der Museums- und Kunstverein Osnabrück e.V. und das Kulturgeschichtliche Museum haften nicht für Transportschäden. Für den An- und Abtransport der Werke sowie die Transportversicherung sind die Künstler/innen selbst verantwortlich. Die Werke können nur zu den genannten Terminen angeliefert und abgeholt werden.
  • Die Verpackung der Kunstwerke muss mit dem Namen der Künstlerin/des Künstlers und des Kunstwerks beschriftet sein und für den Abtransport wieder verwendbar sein.

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Mit der Teilnahme am Kunstpreis Osnabrück erklären die Künstler/innen ihr Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen.

 

ZEITPLAN
für Ausschreibung und Ausstellung (Stand 09.08.2023)

25|08|23 bis 27|10|23: Bewerbungszeitraum

29|01|24 bis 09|02|24: Anlieferung / Aufbau der Ausstellung (Änderungen möglich)

11|02|24: Eröffnung der Kunstpreis-Ausstellung, Laufzeit bis 26. Mai 2024

Wird noch bekannt gegeben: Preisverleihung Hauptpreis und Förderpreis

26|05|24: Ende der Ausstellung

27|05|24 und 09|06|24: Abbau und Abholung der Werke durch die Künstler/innen